Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist, dass die Konfliktparteien

  • bereit sind, eine  Vereinbarung über die Spielregeln dieses Verfahrens abzuschließen
  • nach fairen und für beide Seiten annehmbaren Lösungen suchen
  • mit ihren Anwältinnen/Anwälten und/oder  nichtjuristischen Fachpersonen für Paare und Familien bzw. für Konflikte in und zwischen Betrieben und Organisationen und  ggf. weiteren  Experten offen, kooperativ und konstruktiv zusammenarbeiten
  • keine gerichtlichen Schritte einleiten oder damit drohen

Beginn

Beide Konfliktparteien beauftragen, unabhängig voneinander, eine/einen im CP- Verfahren ausgebildeten und im Netzwerk gelisteten Anwältin/Anwalt oder nichtjuristische Fachperson für Paare und Familien bzw. für Konflikte in und zwischen Betrieben und Organisationen. Sofern indiziert und gewünscht können von Anfang an weitere Experten hinzugezogen werden. Eine Erweiterung durch andere Berufsgruppen kann ausnahmsweise aber auch später im Laufe des Verfahrens erfolgen.

Die interdisziplinäre Erweiterung des Teams bedeutet nicht unbedingt zusätzliche Kosten, da alle Professionellen mit dem Ziel antreten, ihre anteiligen Arbeitsaufgaben in konstruktiver und gemeinschaftlicher Form einzubringen. Mit der Unterstützung aber auch der Fachkompetenz erarbeiten die Konfliktparteien gemeinsam in kooperativer und nicht kontradiktorischer Form ihre Lösung.

Unterzeichnung der CP-Vereinbarung

Die Konfliktparteien verpflichten sich, freiwillig alle für die Konfliktlösung relevanten Informationen zu offenbaren, respektvoll miteinander zu kommunizieren und in jeder Phase des Verfahrens eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung herbeiführen zu wollen. Die beauftragten Anwält*innen und / oder nichtjuristischen Fachpersonen verpflichten sich ihrerseits, als parteiliche Anwält*innen bzw. nichtjuristischen Fachpersonen  die Interessen ihrer Mandanten/Klienten stets allumfassend wahrzunehmen, stets konstruktiv miteinander zu kommunizieren und keine wechselseitigen Schriftsätze auszutauschen, die den Konflikt noch weiter schüren. Insbesondere verpflichten Sie sich auch, keine wechselseitigen Anschuldigungen vorzubringen oder mit dem Gang zu Gericht zu drohen. Sämtliche persönlichen und finanziellen Informationen werden vertraulich behandelt.

Für weitere Informationen hierzu können Sie die vertragliche Vereinbarung einsehen (Link).

Gemeinsame Besprechungen

Die gemeinsamen Besprechungen zwischen den Konfliktparteien und ihren  Anwält*innen, nichtjuristischen Fachpersonen und gegebenenfalls  weiteren  Expert*innen  dienen dazu, dass in einer vorgegebenen festen Struktur der  Sachverhalt diskutiert wird und die Verhandlungen direkt sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch den beauftragten Anwält*innen oder nichtjuristischen Fachpersonen  erfolgen.  Diese konstruktiven und stets auf eine Einigung fokussiertenTreffen sind - wie das Verfahren der Cooperativen Praxis im allgemeinen - eine teambasierte Herangehensweise zur Lösung des Konfliktes. Durch die konstruktive Zusammenarbeit im Team werden die Konfliktparteien darin ermutigt und bestärkt, eigenverantwortlich eine Lösung zu erarbeiten und dadurch eine umfassende Einigung zu erzielen.

Eigenes Engagement der Konfliktparteien

Das Cooperative Praxis Verfahren ist ein interessenbasiertes Verfahren mit einem lösungsorientierten Ansatz, in welchem die Entscheidungsbefugnis alleine jeweils bei den Konfliktparteien liegt. Die beauftragten parteilichen Anwält*innen und nichtjuristischen Fachpersonen  begleiten dabei die Konfliktparteien in ihren Anliegen.  Sie unterstützen sie darin, dass sie selbst ihre wesentlichen Ziele zur Sprache bringen können und dass die gemeinsamen Diskussionen stets darauf ausgerichtet sind, individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, die die Probleme und Wünsche des jeweiligen Konfliktes in allen Facetten berücksichtigen. Aufgrund dieser speziellen Herangehensweise können die Konfliktparteien in der Regel bei künftigen Auseinandersetzungen die im Verfahren gewonnene Kompetenz auch in der weiteren persönlichen oder Geschäftsbeziehung nutzen.

Die Lösung als Ziel

Sobald eine Übereinkunft in allen zu klärenden Punkten erreicht ist, und die Konfliktparteien jeweils mit der gefundenen Lösung einverstanden sind, erarbeiten die CP- Anwält*innen gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung aus. Diese Vereinbarung wird dann von allen Konfliktparteien unterzeichnet und stellt eine wirksame Regelung zur umfassenden Befriedung des Konfliktes dar. Sofern notwendig oder gewünscht wird die Vereinbarung auch in vollstreckbarer Form geschlossen.