Kriterien für die Anerkennung und Listung als Rechtsanwält*in, nichtjuristische Fachperson und als Ausbilder*in für Cooperative Praxis DVCP
Voraussetzung für die Anerkennung, Listung und Verbleib als ordentliches Mitglied in einem der örtlichen oder fachgebundenen Netzwerke bzw. als Einzelmitglied des DVCP sind:
ANERKENNUNG UND LISTUNG ALS PROFESSIONELLE FÜR „COOPERATIVE PRAXIS DVCP®“
I. Allgemeine Voraussetzungen
1a) Mediationsausbildung (gemäß ZMediatAusbV)
oder
1b) Mediationsgrundlagenseminar mit mindestens 30 Stunden im Rahmen eines zusammenhängenden Seminars sowie mediationsrelevante Zusatzausbildungen von mindestens 15 Stunden, z.B. Training in interessenbezogenem Verhandeln, Kommunikationstraining, Coaching, weiterführendes Mediations- bzw. Cooperative Praxistraining (insgesamt mindestens 45 Stunden gemäß IACP Minimumstandards)
und
2. jeweils zusätzlich zu 1a) oder 1b): nachgewiesene CP-Grundlagenausbildung von mindestens 22 Stunden (DVCP-anerkannt)
3. Mehrjährige praktische Erfahrungen in dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfahren durchgeführt wird.
4. Beitragszahlendes Mitglied einer Regional- oder Fachgruppe bzw. Einzelmitgliedschaft in der DVCP.
5. Anerkennung und Umsetzung der „DVCP Vertragsgrundlagen für alle Vereinbarungen“ für die Tätigkeit als Professionelle für „Cooperative Praxis DVCP®“.
II. Spezifische Voraussetzungen
1. Rechtsanwalt/ -anwältin für „Cooperative Praxis DVCP®“
Grundberuf
rechtswissenschaftliches Studium sowie Zulassung als Rechtsanwalt bzw. -anwältin
zusätzliche Qualifikation
je nach Arbeitsfeld z.B. Fachanwält*innen für Familienrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Bau-
und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht o.a. wünschenswert
2. Nichtjuristische Fachpersonen für „Cooperative Praxis DVCP®“
2.1. Fachperson für Paare und Familien „Cooperative Praxis DVCP®“
Grundberuf
sozial-, erziehungs-, humanwissenschaftliches, psychologisches Studium mit mindestens
Bachelorabschluss o.ä.
Zusätzliche Qualifikation
systemische Ausbildung, Approbation als Psychotherapeut*in
(PP/KJP), Weiterbildung in Familienpsychologie, in Trennungs- und Scheidungsberatung
Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
im Bereich Familienkonflikte, Trennungs- und Scheidungskonflikte, Konflikte im Alter, familiäre Konflikte zwischen den Generationen
2.2. Fachperson für Konflikte in und zwischen Betrieben und Organisationen für
„Cooperative Praxis DVCP®“
Grundberuf
betriebswirtschaftliches, arbeits-, wirtschafts- oder organisationspsychologisches Studium mit mindestens Bachelorabschluss o.ä.
Zusätzliche Qualifikation
je nach Arbeitsfeld zusätzliche arbeits-, betriebs- bzw. organisationspsychologische Kennt-nisse o.ä.
Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
Im Bereich Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge, Konfliktdynamik in bzw.
zwischen Betrieben oder Organisationen, betriebliche Konfliktmanagementsysteme bzw. in
dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfahren durchgeführt wird.
3. Neutrale Expert*innen
3.1. Kinderexperte/expertin für „Cooperative Praxis DVCP®“
Grundberuf
psychologisches, pädagogisches, erziehungswissenschaftliches, sozialwissenschaftliches
Studium mit mindestens Bachelorabschluss
Zusätzliche Qualifikation
je nach Arbeitsfeld z.B. systemische/familientherapeutische Ausbildung, Approbation als Psychotherapeut*in (PP oder KJP), Erziehungs- bzw. Familienberater*in
Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
aktuelle Studien zu Trennung und Scheidung, Familienpsychologie, Entwicklungspsychologie, Bindungsforschung, altersadäquate Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen
3.2. Finanzexperte/expertin für “Cooperative Praxis DVCP®“
Grundberuf
Betriebswirtschaftliches, steuer- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium mit mindestens Bachelorabschluss o.a.
Zusätzliche Qualifikation
je nach Arbeitsfeld z.B. in Steuer-, Renten- Finanz- oder Unternehmensberatung, Sachverständige für Unternehmens- bzw. Immobilienbewertung, für Versorgungsausgleich o.a.
Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
in dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfahren durchgeführt wird
Unabhängigkeit
von in- und ausländischen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern sowie deren Produkten
III. MIT DER ANERKENNUNG VERBUNDENE RECHTE UND PFLICHTEN
1. Rechte
Die Anerkennung als Professionelle für „Cooperative Praxis/ DVCP®“ berechtigt zur
• Listung auf der DVCP-Website
• Titelführung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, nichtjuristische Fachperson, Kinder- bzw. Finanzexpert*in für „Cooperative Praxis DVCP®“
• Verwendung des DVCP Logos auf der eigenen Website, auf Visitenkarten, Briefköpfen, Flyern bzw. sonstigen Drucksachen bzw. digitalen Dokumenten.
2. Pflichten
2.1. Regelmäßige CP-relevante Praxisreflexion bzw. Fort- und Weiterbildung. Diese kann innerhalb eines wiederkehrenden Zeitraums von drei Jahren wie folgt erfüllt werden:
• Einzel- bzw. Gruppensupervisionen, Covisionen bzw. Fallbesprechungen
• Teilnahme an Pool-, Fachausschuss- bzw. Fachgruppentreffen
• Teilnahme an regionalen oder nationalen Netzwerktreffen
• Teilnahme an CP-relevanten Fort- und Weiterbildungen, z.B. Trainings bzw. Workshops
• bzw. ersetzend anteilig CP-Fachpublikationen, Vorträge oder Lehrtätigkeit, Tätigkeit im
Vorstand, in Arbeitsgruppen bzw. Fachausschüssen der regionalen Netzwerke bzw. der
DVCP im Umfang von insgesamt mindestens 25 Stunden ab Anerkennung als Professionelle/r für „Cooperative Praxis DVCP®“
2.2. Die Pflicht zur Praxisreflexion bzw. Fort- und Weiterbildung erfüllen die Professionellen für „Cooperative Praxis DVCP®“ eigenverantwortlich gegenüber dem regionalen Netzwerk bzw. der DVCP. Jeder Gelistete hat dem Vorstand seines Netzwerkes bzw. dem DVCP-
Vorstand auf Anfrage eine Selbstauskunft nebst Fortbildungsnachweisen vorzulegen.
IV. VERFAHREN
1. Über die Anerkennungals Professioneller für „Cooperative Praxis DVCP®“ und über die Listung auf der DVCP-Website entscheidet gemäß der DVCP-Satzung in Verbindung mit den DVCP „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ der DVCP-Vorstand im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Es besteht die Möglichkeit einer Vorabklärung vor Beginn der Ausbildung.
2. In den regionalen Netzwerken entscheidet der Vorstand des jeweiligen Netzwerks über die
Aufnahme und Listung auf der regionalen Website verantwortlich gegenüber der DVCP. Die
Entscheidung wird dem Vorstand der DVCP formlos mitgeteilt.
3. Die Listung auf der DVCP-Website und den Websites der regionalen Netzwerke ist jeweils
befristet auf die Dauer von drei Jahren und setzt sich automatisch fort, wenn die
Voraussetzungen für die Anerkennung und Listung als Professionelle für „Cooperative Praxis
DVCP ®“ sowie die Verpflichtung zur Praxisreflexion, Fort-, und Weiterbildung gemäß den DVCP „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ weiter erfüllt sind.
(vgl. Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien in der Fassung vom 01.02.2021 mit Änderungen durch Beschluss vom 06.03.2023 und 03.03.2025)