Voraussetzung für die Anerkennung, Listung und Verbleib als ordentliches Mitglied in einem der örtlichen oder fachgebundenen Netzwerke bzw. als Einzelmitglied des DVCP sind:

I. Allgemeine Voraussetzungen 

  1. Nachgewiesene Teilnahme an einer CP-Grundlagenausbildung mit mindestens 22 Stun­den (DVCP anerkannt). 

  2. In der Regel Mediationsausbildung (gemäß ZMediatAusbV, 120 Stunden), absolviert oder nachweislich begonnen.

  3. Ausnahmsweise (statt Ziff. 2.) in Einzelfällen 

    • Mediationsgrundlagenseminar mit mindestens 30 Stunden im Rahmen eines zu­sammenhängenden Seminars sowie
    • mediationsrelevante Zusatzausbildungen von mindestens 15 Stunden, z.B. Trai­ning in interessenbezogenem Verhandeln, Kommunikationstraining, Coaching, wei­terführendes Mediations- bzw. Cooperative Praxistraining

    (insgesamt mindestens 45 Stunden gemäß IACP Minimumstandards)

     In der Regel sind in Ergänzung zum Mediationsgrundlagenseminar (30 Stunden) weitere 90 Stunden mediationsrelevante Zusatzaus­bildungen nachzuweisen.

     Über die Anerkennung der Ausnahmen im Einzelfall entscheiden auf Antrag des/der Bewer­ber*in der DVCP-Vor­stand im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für Aus-, Fort- und Wei­terbildung. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

     Es besteht die Möglichkeit einer Vorabklärung vor Beginn der Ausbildung.

  4. Berufserfahrung
    Mehrjährige praktische Erfahrungen in dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfah­ren durchgeführt wird.

  5. Beitragszahlendes Mitglied einer Regional- oder Fachgruppe bzw. Einzelmitgliedschaft in der DVCP.

     

  6. Anerkennung und Umsetzung der „DVCP Vertragsgrundlagen für alle Vereinbarungen“ für die Tätigkeit als Professionelle für „Cooperative Praxis DVCP“.

II. Spezifische Voraussetzungen 

  1. Rechtsanwalt/ -anwältin für "Cooperative Praxis DVCP"

    Grundberuf
    rechtswissenschaftliches Studium sowie Zulassung als Rechtsanwalt bzw. -anwältin

     

    zusätzliche Qualifikation
    je nach Arbeitsfeld z.B. Fachanwält*innen für Familienrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht o.a. wünschenswert. 
     

  2. Nichtjursitische Fachpersonen für "Cooperative Praxis DVCP"

    2.1. Fachperson für Paare und Familien „Cooperative Praxis DVCP“

    Grundberuf
    sozial-, erziehungs-, humanwissenschaftliches, psychologisches Studium mit mindestens Bachelorabschluss o.ä.

    Zusätzliche Qualifikation
    systemische/ familientherapeutische Ausbildung, Approbation als Psychotherapeut*in (PP/KJP), Weiterbildung in Familienpsychologie, in Trennungs- und Scheidungsbe­ratung

    Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
    im Bereich Familienkonflikte, Trennungs- und Scheidungskonflikte, Konflikte im Alter, familiäre Konflikte zwischen den Generationen

     

    2.2. Fachperson für Konflikte in und zwischen Betrieben und Organisationen für „Cooperative Praxis DVCP“

    Grundberuf
    betriebswirtschaftliches, arbeits-, wirtschafts- oder organisationspsychologi­sches Studium mit mindestens Bachelorabschluss o.ä.

    Zusätzliche Qualifikation
    je nach Arbeitsfeld zusätzliche arbeits-, betriebs- bzw. organisationspsychologische Kennt­nisse o.ä.

    Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
    Im Bereich Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge, Konfliktdynamik in bzw. zwischen Betrieben oder Organisationen, betriebliche Konfliktmanagementsysteme bzw. in dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfahren durchgeführt wird.

  3. Neutrale Experten

    3.1. Kinderexperte/expertin für „Cooperative Praxis DVCP“

    Grundberuf
    psychologisches, pädagogisches, erziehungswissenschaftliches, sozialwissenschaftliches Studium mit mindestens Bachelorabschluss

    Zusätzliche Qualifikation
    je nach Arbeitsfeld z.B. systemische/familientherapeutische Ausbildung, Approbation als Psy­chotherapeut*in (PP oder KJP), Erziehungs- bzw. Familienberater*in

    Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
    aktuelle Studien zu Trennung und Scheidung, Familienpsychologie, Entwicklungspsychologie, Bindungsforschung, altersadäquate Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen

     

    3.2. Finanzexperte/expertin für “Cooperative Praxis DVCP“

    Grundberuf
    betriebswirtschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium mit mindes­tens Bachelo­rabschluss o.a.

    Zusätzliche Qualifikation
    je nach Arbeitsfeld z.B. in Steuer-, Renten- Finanz- oder Unternehmensberatung, Sachver­ständige für Unternehmens- bzw. Immobilienbewertung, für Versorgungsausgleich o.a.

    Spezifische Arbeitsfeldkompetenz
    in dem Fachgebiet/ Konfliktfeld, in dem das CP-Verfahren durchgeführt wird

    Unabhängigkeit
    von in- und ausländischen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern so­wie deren Produkten

     

III. Mit der Anerkennung verbundene Rechte und Pflichten

  1. Rechte

    Die Anerkennung als Professionelle für „Cooperative Praxis/ DVCP“ berechtigt zur 

    • Listung auf der DVCP Website (vgl. § 12 Satz 3 der DVCP Satzung)
    • Titelführung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, nichtjuristische Fachperson, Kinder- bzw. Fi­nanzexpert*in für „Cooperative Praxis DVCP ®“
    • Verwendung des DVCP Logos auf der eigenen Website, auf Visitenkarten, Briefköp­fen, Flyern bzw. sonstigen Drucksachen bzw. digitalen Dokumenten.

  2. Pflichten

    2.1. Regelmäßige CP-relevante Praxisreflexion bzw.  Fort- und Weiterbil­dung (vgl. Abschnitt A. Ziff. V. der DVCP Ausbildungsordnung) kann innerhalb eines wiederkeh­renden Zeitraums von drei Jahren wie folgt erfüllt werden:

    • Einzel- bzw. Gruppensupervisionen, Covisionen bzw. Fallbesprechungen
    • Teilnahme an Pool-, Fachausschuss- bzw. Fachgruppentreffen
    • Teilnahme an regionalen oder nationalen Netzwerktreffen
    • Teilnahme an CP-relevanten Fort- und Weiterbildungen, z.B. Trainings bzw. Work­shops
    • bzw. ersetzend anteilig CP Fachpublikationen, Vorträge oder Lehrtätigkeit, Tätigkeit im Vorstand, in Arbeitsgruppen bzw. Fachausschüssen der regionalen Netzwerke bzw. der  DVCP

            im Umfang von insgesamt mindestens 25 Stunden ab Anerkennung als Professio­nelle/r für „Cooperative Praxis DVCP“.

     2.2. Die Pflicht zur Praxisreflexion bzw. Fort- und Weiterbildung erfüllen die Pro­fessionellen für „Cooperative Praxis DVCP“ eigenverantwortlich gegenüber dem regionalen Netz­werk bzw. der DVCP. Jeder Gelistete hat dem Vorstand seines Netzwerkes bzw. dem DVCP-Vorstand auf Anfrage eine Selbstauskunft nebst Fortbildungsnachweisen vor­zulegen.

IV. Verfahren

  1. Über die Anerkennung als Professioneller für „Cooperative Praxis DVCP“  und über die Lis­tung auf der DVCP-Website entscheidet gemäß § 12 Satz 2 der DVCP-Satzung in Verbindung mit den DVCP „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ der DVCP-Vorstand im Einverneh­men mit dem Fachausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

  2. Über den Antrag auf Anerkennung der Ausnahmen im Einzelfall entscheiden der DVCP-Vorstand im Einvernehmen mit dem Fachausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

    Es besteht die Möglichkeit einer Vorabklärung vor Beginn der Ausbildung.

  3. In den regionalen Netzwerken entscheidet der Vorstand des jeweiligen Netzwerks über die Aufnahme und Listung auf der regionalen Website verantwortlich gegenüber der DVCP. Die Entscheidung wird dem Vorstand der DVCP formlos mitgeteilt.

  4. Die Listung auf der DVCP-Website und den Websites der regionalen Netzwerke ist jeweils befristet auf die Dauer von drei Jahren und setzt sich automatisch fort, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung und Listung als Professionelle für „Cooperative Pra­xis DVCP“ sowie die Verpflichtung zur Praxisreflexion, Fort-, und Weiterbildung gemäß den DVCP „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ weiter erfüllt sind.

V. Übergangsregelung

  1. CP-Professionelle, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinien bereits von der DVCP anerkannt bzw. gelistet sind, erlangen die automa­tische Anerkennung, sofern sie die allge­meinen und spezifischen Voraussetzungen nach Abschnitt B. Ziff. I. II. der „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ erfüllen bzw. innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten ab Inkraft­treten dieser Richtlinien vorweisen können.

  2. Die Verpflichtung zur Praxisreflexion bzw. Fort- und Weiterbildung gemäß Abschnitt B. Ziff. III. 2. dieser Richtlinien erfüllen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinien bereits gelisteten Professionellen/ DVCP für die Zukunft eigenverantwortlich gegenüber dem regionalen Netz­werk bzw. der DVCP gemäß den Regelungen dieser Richtlinien.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung Listung als AUSBILDER*IN FÜR "COOPERATIVE PRAXIS DVCP"

  1. Mediations- und CP-Ausbildung
  2. mindestens zwei Hospitationen bei erfahrenen CP-Ausbilder*innen
  3. 8 dokumentierte CP-Fälle
  4.  Erfahrung in Leitung von Gruppen
  5. Lehrerfahrung: Nachweis einer Meditationsausbilderberechtigung eines B-Verbandes oder Nachweis einer anderen qualitativ gleichwertigen Ausbildertätigkeit
  6. aktives Mitglied in einer Regionalgruppe für Cooperative Praxis bzw. Collaborative Law/Practice

Ergänzend für den Verbleib

  1. Teilnahme an Supervisions- und Intervisionsgruppen
  2. nachweisliche regelmäßige Teilnahme am DVCP Fachausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ausnahmsweise kann in Einzelfällen die Anerkennung ausländischer AusbilderInnen erfolgen, die die Voraussetzungen der „IACP Minimum Standards for Collaborative Practice Trainers“ erfüllen und für die Ausbildung mindestens die „IACP Minimum Standards for Introductory Interdisciplinary Collaborative Practice Trainings“ in der jeweils gültigen Fassung gewahrt sind.

Die Anerkennung als Ausbilder*in/DVCP erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Voschlag des DVCP Fachausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung.
 

(vgl. Abschnitt B und C der Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien in der Fassung vom 01.02.2021 mit Änderungen durch Beschluss vom 06.03.2023)