Anerkennung und Listung als Ausbilder/in für „Cooperative Praxis DVCP®“

Voraussetzungen für die Listung als Ausbilder*in/ DVCP

  1. Mediations- und CP-Ausbildung
  2. mindestens zwei Hospitationen bei erfahrenen CP-Ausbilder*innen
  3. 8 dokumentierte CP-Fälle
  4. Erfahrung in Leitung von Gruppen
  5. Lehrerfahrung: Nachweis einer Mediationsausbilderberechtigung eines B-Verbandes oder Nachweis einer anderen qualitativ gleich­wertigen Ausbildertätigkeit
  6. aktives Mitglied in einer regionalen Gruppe für Cooperative Praxis bzw. Collaborative Law/Practice

Ergänzend für den Verbleib

  1. Teilnahme an Supervisions- und Intervisionsgruppen
  2. nachweisliche regelmäßige Teilnahme am DVCP Fachausschuss für Aus-, Fort- und Weiter­bildung.

Ausnahmsweise kann in Einzelfällen die Anerkennung ausländischer AusbilderInnen erfolgen, die die Voraussetzungen der „IACP Minimum Standards for Collaborative Practice Trainers“ erfüllen und für die Ausbildung mindestens die „IACP Minimum Standards for Introductory Interdisciplinary Collaborative Practice Trainings“ in der jeweils gültigen Fassung gewahrt sind.

Die Anerkennung als Ausbilder*in/DVCP erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des DVCP Fachausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung.

Diese Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien ersetzen die bislang geltenden Richtlinien bzw. Beschlüsse vollständig. Sie wurden in der Vorstandssitzung der DVCP vom 05.02.24 beschlossen und in Kraft gesetzt.