Ausbildungsordnung für Cooperative Praxis DVCP
AUSBILDUNGSORDNUNG FÜR „COOPERATIVE PRAXIS DVCP®“
I. Ziele, Grundlagen, Struktur
1. Ziel
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur qualifizierten Ausübung von Cooperativer Praxis gemäß den Standards der DVCP.
Die Ausbildung in Cooperativer Praxis ist interdisziplinär. Cooperative Praxis ist ein Konsensverfahren, in dem die am Verfahren beteiligten Konfliktpartner (im Folgenden Vertragspartner*innen genannt) Vereinbarungen aushandeln, ohne das Gericht anzurufen. Die Vertragspartner*innen haben Fürsprecher*innen an ihrer Seite, i. d. R. Rechtsanwält*innen und/oder nichtjuristische Fachpersonen, die sie persönlich, emotional und in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützen. Zusätzlich können neutrale Experten, z.B. Kinder- oder Finanzexpert*innen, engagiert werden. Wer in welcher Phase am Verfahren mitwirkt, richtet sich nach den Bedürfnissen der Vertragspartner*innen und wird mit ihnen abgesprochen. Die Absprache und die Verpflichtung aller Beteiligten, insbesondere der Rechtsanwält*innen, nicht vor Gericht aufzutreten bzw. das Verfahren in ein streitiges zu überführen, ist mit einer Schweigepflichtentbindung der professionell Beteiligten (im Folgenden als Team bezeichnet) verbunden, die es ihnen möglich macht, das Verfahren zu reflektieren, zu strukturieren und die Verhandlungen so zu optimieren.
2. Grundlagen
Cooperative Praxis eignet sich für eine Vielzahl von Konflikten, insbesondere, wenn diese komplex sind und belastete Beiziehungen zum Gegenstand haben.
Basis für diese Ausbildungsordnung und das Berufsbild der professionell Beteiligten sind die niedergelegten DVCP-Vertragsgrundlagen für alle Vereinbarungen. Die Ausbildungsordnung ist abgestimmt mit der Deutschen Vereinigung für Cooperative Praxis (DVCP), mit dem „European Network for Collaborative Practice (ENCP)“ und den Richtlinien der „International Academy of Collaborative Professionals (IACP)“.
3. Struktur
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung fundierter Fachkenntnisse unter Einbeziehung wissenschaftlicher Grundlagen und Forschungsergebnisse und die Einübung von Techniken sowie die Reflexion persönlicher Erfahrung.
Die Ausbildung besteht aus einem Seminar von mindestens 22 Stunden.
Nachdem die Cooperative Praxis als Konsensverfahren auf vielen Elementen der Mediation aufbaut, sind entsprechende Vorkenntnisse entweder durch eine Mediationsausbildung oder durch eine Grundlagenausbildung in mediativer Praxis und Verhandlungsführung von mindestens 45 Stunden gemäß den Standards der IACP notwendig.
Didaktisch werden neben der Wissensvermittlung die Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Rollenspiele und ihre jeweilige Reflexion, auch unter Zuhilfenahme von Kleingruppenarbeit, eingeübt.
II. Adressaten
Adressaten sind Berufe, die die Feldkompetenz zur Ausübung von Cooperativer Praxis mitbringen, v. a. Rechtsanwält*innen, nichtjuristische Fachpersonen für Paare und Familien, Fachperson für Konflikte in und zwischen Betrieben und Organisationen sowie Expert*innen z.B. für Finanzen und Kinder.
Über die Aufnahme zur Ausbildung entscheidet verantwortlich gegenüber der DVCP die Ausbildungsinstitution bzw. die Ausbilder*innen. Die von der DVCP anerkannten Ausbildungsinstitute bzw. Ausbilder*innen stellen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eine entsprechende „Teilnahmebestätigung“ an einer von der DVCP anerkannten „Grundlagenausbildung“ aus. Die Vergabe von Anerkennungsurkunden als „DVCP-anerkannter“ CP-Professioneller bzw. für „Cooperative Praxis DVCP“ erfolgt nach der DVCP Satzung in Verbindung mit den „Ausbildungs- und Anerkennungssrichtlinien“ der DVCP.
Die von der DVCP anerkannten Ausbildungsinstitute/Ausbilder*innen klären vor Beginn der Ausbildung über die Mindestvoraussetzungen für eine Anerkennung als Fachpersonen gemäß den „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ der DVCP und die damit einhergehende Zertifizierung unter Verwendung einer geschützten Bezeichnung der DVCP sowie die Möglichkeit einer Vorabklärung auf.
III. Lerninhalte
1. Besonderheiten der Cooperativen Praxis als Konsensverfahren
2. Grundlagen Cooperativer Praxis
3. Zusammenwirken der professionell Beteiligten als Team
4. Regionale, überregionale, fachbezogene und internationale Vernetzung
IV. Legitimierung
Die Ausbildung berechtigt grundsätzlich, einem regionalen oder fachlichen Netzwerk beizutreten bzw. es zu gründen oder der DVCP als Einzelmitglied beizutreten, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Anerkennung und Listung für „Cooperative Praxis DVCP“ gemäß den DVCP „Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien“ vorliegen. Diese regionalen Netzwerke und die Einzelmitglieder sind vereint in der Deutschen Vereinigung für Cooperative Praxis (DVCP).
Es besteht die Möglichkeit einer Vorabklärung bei der DVCP vor Beginn der Ausbildung.
V. Fortbildung und Supervision
Es besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen Praxisreflexion, Fortbildung, Supervision und Covision (vgl. hierzu „Ausbildungs- und Anerkennungssrichtlinien“).
(Abschnitt A der Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.03.2025)